Versicherungen: Informationen und Angebote
Neuerungen bei den Beiträgen zur Krankenversicherung ab 01.01.2019
Durch das GKV-Versichertenentlastungsgesetz gibt es auch für Rentner Änderungen bei den Beiträgen zur Krankenversicherung.
Schon jetzt wird der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bei Rentnern ja jeweils zur Hälfte von der Rentenversicherung und vom Rentner gezahlt.
Im folgenden Text:
wird erläutert, dass sich die Beitragsteilung künftig auch bei Rentnern auf den Zusatzbeitrag auswirkt.
Die DRV informiert auf ihrer Homepage über verschiedene Änderungen der Rentenversicherung. Wir möchten Ihnen hier nur den Link aufzeigen. Wenn Sie nähere Info´s dazu benötigen, sprechen Sie Ihren Steuerberater an oder besuchen Sie die Beratungsstelle der DRV-Bund.
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