Über uns
Wer wir sind
Die Gemeinschaft der Allianzpensionäre Köln wurde im Jahre 1961 gegründet. Nach der Satzung handelt es sich um einen nicht rechtsfähigen Verein mit Sitz in Köln.
Der von den Mitgliedern alle 3 Jahre zu wählende Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Außerdem gehören zum Team die Beisitzer (innen), mit verschiedenen Aufgaben.
Aus dem Kreis der Mitglieder werden 2 Rechnungsprüfer gewählt, die jährlich die Kasse prüfen und über die Ergebnisse in der nächsten Mitgliederversammlung berichten.
Unser Team besteht ausschließlich aus ehrenamtlichen Mitarbeitern.
Daher freuen wir uns auch besonders, wenn wir neue Helfer finden, die sich -wie wir- gerne dem guten Zweck widmen. Möchten auch Sie uns gerne unterstützen und etwas zu unserer Arbeit beitragen? Dann zögern Sie bitte nicht und nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Helfende Hände sind uns jederzeit herzlich willkommen!
Mitglied werden
Mitglied kann jetzt werden, wer im Innendienst und/oder angestellten Außendienst an den Standorten Köln, Aachen und Bonn beschäftigt war und über Altersteilzeit, Vorruhestand oder Altersrente in den Ruhestand ging.
Wenn Sie Mitglied werden möchten, nehmen Sie bitte über das hier verlinkte Formular.
Wenn Sie einen "Pensionärsausweis" benötigen, senden Sie uns bitte per Mail ein Passfoto im jpg-Format an info@gapkoeln.de
unsere Satzung (Stand 14.10.2003)
Geschäftsordnung der Gemeinschaft der Allianz-Pensionäre Köln gegr.1961
1. Die Gemeinschaft der Allianz-Pensionäre Köln 1961 ist ein nicht rechtsfähiger Verein mit Sitz in Köln. Sie dient der Förderung kultureller Betätigungen und Heimatkunde sowie der Förderung der Kontakte der Mitglieder untereinander.
2. Derzeit wird die Gemeinschaft der Allianz Pensionäre Köln durch die Allianz Versicherungs-AG, VG Köln, bezuschusst. Über diesen Zuschuss entscheidet die Allianz Versicherungs-AG, VG Köln, jährlich neu.
3. Die Mitgliedschaft steht allen ehemaligen Innendienst-Mitarbeiterinnen I Mitarbeitern der Allianz Versicherungs-AG, VG Köln offen, die aus Altersgründen oder Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit aus den Diensten der Gesellschaft ausgeschieden sind. Altersteilzeitler -innen in der passiven Phase können ebenfalls Mitglied werden.
4. Die Mitgliedschaft entsteht nur durch schriftliche Beitrittserklärung. Dadurch wird eine aktive Mitgliedschaft begründet. Mitgliedsbeiträge werden zur Zeit nicht erhoben. Über die Einfuhrung einer Beitragszahlung entscheidet die Mitgliederversammlung.
5. Eine turnusmäßige Mitgliederversammlung findet alle 3 Jahre zur Rechenschaftslegung, sowie Entlastung und Wahl des Vorstandes statt. Zu ihr wird vom Vorstand schriftlich unter beifügen der Tagesordnung eingeladen. Zwischenzeitliche Mitgliederversamm1ungen werden aus wichtigen Anlässen einberufen.
6. Organe der Gemeinschaft sind
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- die Rechnungsprüfer
- die Beisitzer für bestimmte Aufgaben
7. Der Vorstand besteht aus
- 1. Vorsitzende ( r )
- 2. Vorsitzende ( r )
- Schriftführer -in
- Kassenwart -in
8. Aus dem Kreise der Mitglieder werden 2 Rechnungsprüfer gewählt, die jährlich einmal in Abstimmung mit dem Kassierer (-in) die Kasse prüfen und über die Ergebnisse in der nächsten Mitgliederversammlung berichten.
9. Die Tätigkeit des Vorstandes, der Rechnungsprüfer und sonstiger Mitglieder im Interesse der Gemeinschaft ist ehrenamtlich. Aufwandsentschädigungen werden nicht gewährt, Auslagen werden ersetzt.
10. Die Wahl des Vorstandes und der Rechnungsprüfer erfolgt jeweils für die Dauer von 3 Jahren durch die Mitgliederversammlung. Scheidet ein Vorstandsmitglied oder ein Rechnungsprüfer während der Wahlperiode aus, so bestimmt der Restvorstand ein
Ersatzmitglied, das durch die nächste Mitgliederversammlung für den Rest der laufenden Wahlperiode bestätigt wird.
11. Bei Beschlüssen und Wahlen entscheidet - soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in dieser Geschäftsordnung bestimmt ist - die einfache Mehrheit der erschienenen Mitglieder.
Für Änderungen der Geschäftsordnung oder die Auflösung der Gemeinschaft ist eine Mehrheit von Dreiviertel der erschienenen Mitglieder erforderlich.
Die Mitgliederversammlung beschließt über die Verwendung des bei der Auflösung vorhandenen Vermögens. Es muss gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden.
12. Diese Geschäftsordnung wurde in der Mitgliederversammlung vom 14.10.2003
beschlossen und tritt hiermit zum 1.1.2004 in Kraft. Sie ersetzt die Geschäftsordnung
vom 9.2.1982.
Köln, den 14.10.2003
