Versicherungsschutz bei Veranstaltungen der GAP
Über die, von unserem ehemaligen Arbeitgeber abgeschlossenen "Konzernversicherungsverträge der Allianz SE", sind u.a. auch betriebliche Veranstaltungen der Pensionärsvereine versichert.
Bestehende Versicherungen für betriebliche
Veranstaltungen:
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Sach- bzw. Transportversicherung
- Unfallversicherung
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Reisegepäckversicherung
Für unseren Pensionärsverein sind insbesondere die Fragen nach dem Versicherungsschutz für unsere Treffen, Wanderungen, Führungen und Ausflüge (auch ins Ausland) wichtig. Wir haben daher Rücksprache mit Frau Motz von GIM gehalten, dass Ergebnis zu einigen Punkten finden Sie im Folgenden :
Erläuterungen für Pensionärsvereine:
Eine Anmeldung mind. 8 Tage vor der Veranstaltung gilt für Pensionärsvereine nicht, ebenso entfällt eine Anmeldung bei Veranstaltungen in den
eigenen Räumen der Allianz.
In der Unfallversicherung und Auslandsreisekrankenversicherung sind Mitarbeiter/Pensionäre und Gäste, also auch unsere Nicht-Mitglieder, versichert. Teilnehmerlisten sind erst im Schadenfall mit
Namen und Geburtsdatum geschädigter Personen einzureichen.
Beispiele :
- beim Aussteigen aus dem Bus verletzt sich ein TN (Unfall, Ausl.-Reisekranken),
- Schäden an eingebrachten Sachen (auch gemieteten) durch Feuer (Sach),
- Schäden beim Transport durch Mitglieder (Haftpflicht/Transport)
Sollten noch Fragen offen sein, so wenden Sie sich bitte an Kurt Becker.
Viel Spaß bei allen Aktivitäten wünscht
Euer GAP-Team